Reihengrabstätten


Erdreihengrab

Der Friedhofsgärtner gibt bei einem Erdreihengrab die Lage des Grabes vor. Meistens werden die nebeneinanderliegenden Grabstellen der Reihe nach belegt. Die Angehörigen haben hier keine Möglichkeit Grabstellen zu reservieren oder überspringen zu lassen. Die Maße eines Reihengrabs beträgt in der Regel 2,50m x 1,25m und eignet sich der Größe nach für nur einen Verstorbenen. Meistens sind Erdreihengräber demnach günstiger als Wahlgräber. Nach Ablauf der Ruhedauer werden diese neu belegt. Eine Verlängerung der Liegezeit ist in der Regel nicht möglich.

Urnenreihengrab

Genau wie bei einem Erdreihengrab wird auch bei einem Urnenreihengrab die Lage des Grabes vom Friedhofsträger vorgegeben. Die Angehörigen haben hier keine Möglichkeit Grabstellen reservieren oder überspringen zu lassen. Nebeneinanderliegenden Grabstellen werden in der Regel der Reihe nach belegt.  Die Größe eines Urnenreihengrabes beträgt in der Regel 1,00 m x 1,00 m und eignet sich ausschließlich für nur einen Verstorbenen. Demnach sind Urnenreihengräber meistens günstiger als Wahlgräber. Nachdem die Ruhedauer abgelaufen ist, werden Sie neu belegt. In der Regel ist eine Verlängerung der Liegezeit nicht möglich.


Erdreihenrasengrab

Bei diesen Reihengräbern muss von den Angehörigen keine Pflege geleistet werden. Eine zusammenhängende Rasenfläche bildet das Grabfeld, welches von der Friedhofsverwaltung gepflegt wird. Die Friedhofsverwaltung füllt die Gräber im Falle einer Nachsackung wieder auf. Jede Grabstätte wird mit einer einheitlichen Grabplatte versehen, die den Namenszug des Verstorbenen trägt. Die Grabplatten sind als Bestandteil des Grabes in der Friedhofssatzung festgeschrieben. Über die Friedhofsverwaltung kann die Grabplatte erworben werden; die entsprechenden Kosten werden dem Nutzungsberechtigten zusammen mit den Bestattungsgebühren in Rechnung gestellt. Der Charakter der Anonymität wird durch das Auflegen einer Grabplatte vermieden und eine individuelle Trauermöglichkeit ist somit möglich.

Urnenreihenrasengräber

Hier handelt es sich ebenfalls um Reihengräber, für die die Angehörigen keine Pflege leisten müssen. Das Grabfeld besteht aus einer zusammenhängenden Rasenfläche, welche durch die Friedhofsverwaltung gepflegt wird. Ebenfalls Nachsackungen der Gräber werden durch die Friedhofsverwaltung wieder aufgefüllt. Jede einzelne Grabstätte wird mit einer einheitlichen Grabplatte versehen, die den Namenszug des Verstorbenen trägt. Die Friedhofssatzung setzt die Grabplatten als Bestandteil des Grabes fest. Die Grabplatten können über die Friedhofsverwaltung erworben werden und die entsprechenden Kosten werden dem Nutzungsberechtigten zusammen mit den Bestattungsgebühren in Rechnung gestellt. Durch das Auflegen einer Grabplatte wird der Charakter der Anonymität vermieden - eine individuelle Trauermöglichkeit ist somit möglich.